Umwelt, Klima und Ökologie
Status Quo
Derzeit wird das Gelände des Flughafen Essen/Mülheims primär als Grünland bewirtschaftet. In der Region stellt die Flughafenfläche den größten noch vorhandenen Freiraum dar: offen, exponiert und unversiegelt. Das hat zur Folge, dass auf der für den Naturschutz wertvollen Freifläche viele geschützte Tier und Pflanzenarten vorkommen. Das extensive und artenreiche Grünland bzw. Feucht- und Magergrünland ist ein wichtiges Habitat. Aus diesem Grund musste u.a. auch das in 2018 geplante Open Air Konzert abgesagt werden. Die hier vorgefundene Feldlerche ist in NRW eine planungsrelevante Art und hat auf dem Flughafengelände eine bedeutende Population.
"Der Flughafen hat mit seiner großen Freifläche eine wichtige klimaausgleichende Funktion für das Stadtklima. Was auch Gutachten belegen."
Gleichzeitig ist das Areal erwiesenermaßen eine bedeutende Klima-und Kaltluftschneise und trägt damit zur Frischluftzufuhr der umliegenden Städte, besonders Mülheim bei. Der Flughafen Essen/Mülheim hat laut dem Klimagutachten der Ruhr Uni Bochum und des Regionalverband Ruhr von 2018 eine "besonders hohe Bedeutung" für die genannte Klimafunktion. Zum einen zählt die Fläche zu den Kaltluftentstehungsgebieten, zum anderen sorgt sie zusammen mit dem Rumbachtal (angrenzend Fulerumer Feld) und der Ruhr als eine Frischluft- und Kaltluftschneise.
Im unmittelbaren Umfeld des Flughafengeländes befinden sich mehrere Naturschutzgebiete. Auf Grund der besonderen Lage des Flughafengeländes im Zentrum der angrenzenden Naturschutzgebiete ermöglicht diese Fläche den Verbund der übrigen Naturräume und stellt somit einen Korridor für den Austausch der Arten dar. Insgesamt beträgt der Flächen-Verbund 303,36 ha.
Nach dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat die Flughafenfläche eine "besondere Bedeutung für den Biotopverbund" [Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landespflege, Kennung VB-D-4507-025].
Weiterhin stellt das LANUV mit ihren sogenannten Schutzzielen klar die Wichtigkeit der "Erhaltung großer extensiv genutzter Wiesenflächen als Lebensraum für Flora und Fauna in überwiegend ackerbaulich genutzter Umgebung am Rand des Ballungsraumes" heraus.
[Flughafen nachträglich rot umrandet]
[Flughafen nachträglich rot umrandet]
"Zum Vergleich: Die Bevölkerungsdichte im dichtbesiedelten Stadtbezirk Rechtsruhr-Nord in Mülheim nehmen, da haben wir 3500 Einwohnern pro Quadratkilometer. Wir hätten hier am Flughafen über 20% mehr."
Eine Schließung des Flughafens mit anschließender Umentwicklung inklusive Bebauung des Geländes ... hat ihre Folgen Nach Grundsätzen des Landesentwicklungsplan (LEP) soll eine Siedlungsentwicklung nachhaltig und flächensparend erfolgen [LEP G. 6.1 1-2]. Neue Siedlungen sollen vorrangig im Innenbereich entwickelt und somit bestehende Freiräume geschützt werden.
Nach Grundsätzen des Landesentwicklungsplan (LEP) soll eine Siedlungsentwicklung nachhaltig und flächensparend erfolgen [LEP G. 6.1 1-2]. Neue Siedlungen sollen vorrangig im Innenbereich entwickelt und somit bestehende Freiräume geschützt werden.
Auch sollen vorhandene Freiräume und wertvolle Flächen gesichert werden, besonders in einer Region mit hoher baulicher Dichte und Bevölkerungszahlen wie dem Ruhrgebiet [LEP G. 7.1-1].
Weiterhin würde immer noch eine leistungsfähige Infrastruktur fehlen, die mit ihrem erhöhten Verkehrsaufkommen nicht nur Umwelt, sondern auch die Anwohner weiter negativ belastet.
In der jetzigen Regionalplanung wurde beim Thema Artenschutz die vorhandenen Populationen von beispielsweise Feldlerche oder Steinschmätzer [nachweißbar LANUV Fundortkataster LINFOS] in keiner Weise berücksichtigt. Bei der Umsetzung auf kommunaler Bauleitplanung müsse eine Artenschutzprüfung der Stufe 3 („Ausnahmeverfahren“) durchgeführt werden, welche nur überwunden werden kann, wenn drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Alternativlosigkeit, günstiger Erhaltungszustand) gegeben sind.
Fazit
Die Einschätzung zur Wertigkeit des Flughafengeländes erfolgt aus der Bewertung des Umweltgutachten zum Regionalplan, 2018 [Prüfbögen der im Regionalplan Ruhr festgelegten "Allgemeinen Siedlungsbereiche", Folie 73]. Bewertet wurden die Umweltauswirkungen bei einer Bebauung des Geländes. Fazit: Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich bei fünf Kriterien (Wohnen, Naturschutzgebiet, klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion, Landschaftsbild, Kulturlandschaft) erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. Daraus ergibt sich: Die o.g. fünf Schutzgüter sind auf dem Flughafengelände besonders relevant
*GEP99 Erläuterungskarte und Klimaökologische Funktionen Karte von dem Regionalverband Ruhr
*Karte der Luftbelastung, Karte der Kaltluftentstehungs- und sammelgebiete und Synthetische Klimafunktionskarte aus der Klimaanalyse der Stadt Mülheim erstellt durch den Kommunalverband Ruhrgebiet Essen (ehemalig) sowie der Ruhr-Universität Bochum